Noten, Leistungsnachweise + Fehlzeiten
Noten, Leistungsnachweise + Fehlzeiten
Das Studienangebot der EWF unterliegt den bundesweiten Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz und den Rechtsvorschriften des Landes Berlin. Für alle Studierenden, die nach dem 30.04.2014 das Studium aufgenommen haben, gilt die neue Ausbildungs-und Prüfungordnung. Eine Kurzinformation finden Sie in unserem Downloadbereich.
Bitte beachten Sie unbedingt die folgenden Hinweise:
1. Leistungsnachweise
Alle Studierenden sind für die Erbringung der Leistungsnachweise selbst verantwortlich!
Zwingende Gründe sind:
- Krankheit
- berufliche Verpflichtungen
zu 1: Bei Krankheit muss innerhalb von einer Woche ein Attest vorgelegt werden.
zu 2: Bei beruflichen Verpflichtungen muss vom Arbeitgeber eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt werden, dass der Studierende aufgrund beruflicher Verpflichtungen unabkömmlich ist.
Teilnehmer an unserem integrativen Bachelor-Studiengang müssen bei einem nicht erbrachten Leistungsnachweis immer ein Attest vorlegen (innerhalb von 3 Tagen nach dem Klausurtermin). Anderenfalls gilt die Modul-Prüfung als nicht bestanden.
2. Anwesenheitspflicht bei den Lehrveranstaltungen
In den Kursen besteht grundsätzlich Anwesenheitspflicht.
Es können Ausnahmeregelungen getroffen werden. Mögliche Gründe für eine Ausnahmeregelung können sein:
- vorhandene Kenntnisse machen eine entsprechende Präsenz insbesondere in den Einführungskursen der ersten Semester unnötig (vgl. gesondertes Informationsblatt „Anerkennung von Vorleistungen“)
- berufliche Verpflichtungen erlauben es einem Studierenden vorübergehend nicht, die Kurstermine um 17.00 Uhr wahrzunehmen
- längere krankheitsbedingte Fehlzeiten
Über alle Ausnahmeregelungen entscheiden die Kursleiter in Absprache mit den Tutoren. Diese Ausnahmeregelungen müssen bei Eintritt der Gründe mit den Kursleitern vereinbart werden.
Bitte sprechen Sie bei allen Problemen rechtzeitig mit Ihren Kursleitern und Tutoren!