Hier finden Sie wichtige Informationen rund um Ihr Studium
Das Studienangebot der EWF unterliegt den bundesweiten Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz und den Rechtsvorschriften des Landes Berlin. Für alle Studierenden, die nach dem 30.04.2014 das Studium aufgenommen haben, gilt die neue Ausbildungs-und Prüfungordnung. Eine Kurzinfo finden Sie in unserem Downloadbereich.
Bitte beachten Sie unbedingt die folgenden Hinweise:
1. Leistungsnachweise
Alle Studierenden sind für die Erbringung der Leistungsnachweise selbst verantwortlich!
Zwingende Gründe sind:
zu 1: Bei Krankheit muss innerhalb von einer Woche ein Attest vorgelegt werden.
zu 2: Bei beruflichen Verpflichtungen muss vom Arbeitgeber eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt werden, dass der Studierende aufgrund beruflicher Verpflichtungen unabkömmlich ist.
Teilnehmer an unserem integrativen Bachelor-Studiengang müssen bei einem nicht erbrachten Leistungsnachweis immer ein Attest vorlegen (innerhalb von 3 Tagen nach dem Klausurtermin). Anderenfalls gilt die Modul-Prüfung als nicht bestanden.
2. Anwesenheitspflicht bei den Lehrveranstaltungen
In den Kursen besteht grundsätzlich Anwesenheitspflicht.
Es können Ausnahmeregelungen getroffen werden. Mögliche Gründe für eine Ausnahmeregelung können sein:
Über alle Ausnahmeregelungen entscheiden die Kursleiter in Absprache mit den Tutoren. Diese Ausnahmeregelungen müssen bei Eintritt der Gründe mit den Kursleitern vereinbart werden.
Sie können sich direkt und unkompliziert über unsere online Anmeldung anmelden